AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHARGUS GmbH für Planung und Konzeptionierung und Errichtung elektrotechnischer Anlagen im Bereich Ladeinfrastruktur und Photovoltaikanlagen

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CHARGUS GmbH und ihren Kunden, die die Planung und Konzeptionierung von elektrotechnischen Anlagen im Bereich Ladeinfrastruktur und Photovoltaikanlagen betreffen.

1.2 Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

2.1 Angebote der CHARGUS GmbH sind freibleibend und unverbindlich und werden grundsätzlich nur in der "Netto"-Form erstellt. Ein Rücktritt vom Angebot seitens des Kunden aufgrund dieses Umstands ist ausgeschlossen.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der CHARGUS GmbH zustande.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Rechnungen der CHARGUS GmbH sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

§4 Leistung und Lieferzeit

4.1 Die CHARGUS GmbH verpflichtet sich zur fachgerechten Planung und Konzeptionierung der im Vertrag spezifizierten elektrotechnischen Anlagen.

4.2 Für die Installation der Anlagen bedient sich die CHARGUS GmbH externer Installationspartner, die auf die jeweilige Aufgabe spezialisiert sind. Rechnungsstellung und Gewährleistung für die Installation und Geräte obliegen diesen Partnerunternehmen.

4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist die CHARGUS GmbH berechtigt, Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen.

§5 Rücktritt und Widerruf

5.1 Angebote und durch unterzeichnete Beauftragungen können von der CHARGUS GmbH vor Zahlung und/oder Installation jederzeit zurückgezogen werden.

5.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung der Leistung, bis die Zahlung vollständig geleistet ist und/oder die Installation abgeschlossen ist.

§6 Haftung und Gewährleistung

6.1 Die CHARGUS GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die CHARGUS GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

6.2 Die Gewährleistungsfrist für die Planung und Konzeptionierung beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung. Für die Installation und Geräte gelten die Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Partnerunternehmen.

§7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

7.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der CHARGUS GmbH.

7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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