Hausverwaltungen / Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

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Was tut die CHARGUS GmbH für Sie?

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  • Planung

  • Ausführung

  • Betrieb, Wartung, Instandhaltung

  • Backendbetrieb

CHARGUS bietet Hausverwaltung und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die zu ihnen passenden Ladesysteme

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Hausverwaltungen / Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Jede Wohnungseigentümergemeinschaft ist einzigartig, weswegen es für jede Wohnunhseigentümer- gemeinschaft einer einzigartige Lösung bedarf. CHARGUS bietet Hausverwaltungen und Wohnunhseigentümergemeinschaften eben diese einzigartigen Lösungen, die abgestimmt auf die Bedürfnisse, angepasst an spezielle lokale Gegebenheiten, komfortabel und sicher in Funktion und Anwendung sowie zukunftssicher sind.

Im März 2020 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen und/oder Außenstellplätzen beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des beschlossenen Gesetzesentwurfs ist die Zustimmung weiterer Parteien, wie in Wohnungseigenümergemeinschaften, künftig nicht mehr erforderlich. Dieses neue "Recht auf Ladeinfrastruktur" ist seit dem 01.11.2020 gültig. Das stellt zunehmend Hausverwaltungen, aber auch die oft deren Auftraggeber, die Wohnungseigentümergeimeinschaften vor Probleme und Herausforderungen. Das resultiert auf der unterschiedlichen Meinungslage zur Elektromobilität und auch an oft im "Alleingang" beauftragten Installationen eigener Lademöglichkeiten durch einzelne innerhalb einer Wohnungseigentümergeimeinschaft. Sicherlich funktioniert das für denjenigen, der als erster gehandelt hat, doch kommen weitere Interessenten dazu, ist oft das Problem da. Das Problem erschließt sich aus der Tatsache, dass die Energiemenge, die in Liegenschaften verfügbar ist nur begrenzt zur Verfügung steht und zu dem die Infrastruktur meist älteren Datums ist. Die Folge ist dann, dass die ersten, die die Idee hatten über Lademöglichkeiten verfügen können, jedoch alle weiteren Interessenten theoretisch Anspruch auf einen Ladepunkt hätten, dieser aber aus Gründen der Infrastruktur nicht mehr realisiert werden kann. Hinzu kommt die Tatsache, dass oftmals verschiedene Ladesysteme von verschiedenen Nutzern gewählt werden, die im schlechtesten Fall eine gegenseitige Störungen, Lastspitzenüberreizung und sogar zu kompletten Stromausfällen und auch zu Bränden führen können.

Diese Rechte haben Mieter und Eigentümer

Bis vor Kurzem sind Mieter und Eigentümer beim Einbau einer Ladestation in Tiefgaragen also auf Hindernisse gestoßen. Da die Installation einer Ladestation immer eine bauliche Veränderung an der Liegenschaft mit sich zieht, mussten Mieter vorab die Zustimmung des Eigentümers und dieser bei der Eigentümergemeinschaft einholen. Der Gesetzgeber hat den Weg, wie zu vor beschrieben durch den Gesetzesentwurf, frei gemacht. Der Gesetzesentwurf mündete mit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) am 17. September 2020 durch Verabschiedung durch den Bundestag in der Anspruchsrealität und erleichtert Mietern und Wohnungseigentümern den Ausbau einer privaten Ladeinfrastruktur seit her. Schließlich ist jede installierte Ladestation ein kleiner, aber wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und leistet einen Beitrag zur Energiewende.

Demnach hat jeder Mieter und Eigentümer den individuellen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz oder eine Tiefgarage mit privater Lademöglichkeit.. Seit dem neuen Gesetz müssen Eigentümer keine Zustimmung mehr von allen anderen Wohnungseigentümern einholen. Diese bestimmen nunmehr lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mit. Auch Mieter können ihren Anspruch geltend machen – dafür sorgen getätigte Anpassungen im Mietrecht. Laut § 554 BGB kann der Vermieter die Erlaubnis für die Installation einer Ladestation nur aus wichtigem Grund - der nur in seltensten Fällen ausreichend dargelegt werden kann - verweigern. Da die Installation und der eventuelle später erforderliche Rückbau immer mit Kosten verbunden ist, liegt eine einvernehmliche Lösung im Interesse aller Parteien.

Was ist die beste Lösung für Wohnungseigentümergemeinschaften denn nun?

Um jedweder Problematik oder auch Unstimmigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft entgegenzuwirken und so den Gemeinschaftsfrieden, wie auch die faire Nutzungsmöglichkeit aufrecht zu erhalten, ist es erforderlich und auch sinnvoll von vorneherein den richtigen Weg zu gehen. Der Richtige Weg ist in diesem Zusammenhang leider nicht der, einen Elektriker mit der Gesamtausstattung zu beauftragen. Das führt in der Regel zu nicht aufeinander abgestimmten Systemen und zu daraus resultierend erhöhten Kosten für die System Gangbarmachung.

CHARGUS bietet Ihnen hier von Beginn an eine sichere, kosteneffiziente, zukunftsorientierte und vor allem für alle funktionierende Lösung an.

Viele Faktoren sind zu berücksichtigen, an die meist niemand wirklich denkt, die jedoch für ein Gesamtsystem bei mehreren Ladepunkten von essentieller Bedeutung sind. Wie nehmen den gesamtheitlichen Lösungsansatz als oberstes Gebot und handeln nach diesem.

Was ist notwendig und was fragt CHARGUS ab?

  • Zunächst führen wir eine Liegenschaftsbegehung durch und machen uns ein Bild von der zu bewältigenden Aufgabe, hier werden Fotos gefertigt, die elektrotechnische Infrastruktur, Zielsetzungen sowie Wünsche der WEG aufgenommen. Danach beginnt die Arbeit der CHARGUS Mitarbeiter erst.

  • Auf Basis der erfassten Daten bewerten wir nun zunächst die elektrotechnische Infrastruktur und berücksichtign dabei das Alter der Anlagen, die Platzverhältnisse, mögliche Leitungswege und viele weiter Faktoren.

  • Wir klären mit Netzbetreibern und Enegrieversorgern wenn nötig die Netzanschlussleistung ab und zur Verfügung setehende Reserven.

  • Die ausgewerteten Ergebnisse lassen zu, dass wir eine Beurteilung vornehmen können, ob die gewünschte zu schaffende Ladeinfrastruktur so umgesetzt werden kann, ob kleine, mittlere oder sogar größere Um- bzw. Ausbaumaßnahmen erforderlich sind, etc.

  • Die Ergebnisse teilen wir nach Abschluss der Erstaufnahme der WEG oder der vertretenden Hausverwaltung mit. Und das Plus für die WEG: Bis hier hin war unsere Arbeit völlig kostenfrei.

  • Gerne präsentieren wir die Ergebnisse auch auf den Eigentümerversammlungen, um eine Indikation für ein weiteres Vorgehen zu ermöglichen. Beschließt die WEG dann eine genauere Umsetzung zu analysieren, können Sie uns mit der Planung inklusive aller Kosten bis hin zu einem qualifizierten Ausführungsplan beauftragen. Erst ab diesem Zeitpunkt wird unsere Dienstleistung kostenpflichtig.

  • Bei einer beauftragten Planung klären wir alle relevanten Punkte für die WEG rechtssicher ab. Wir vergleichen atuelle Systeme mit den Anforderungen der WEG, bieten Alternativen und bereiten alles von der infrastrukturellen Planung bis hin zur qualifizierten Ausführungsplanung vor. Mit den Ergebnissen kann die WEG dfann jeden Elektriker beauftragen die Maßnahme umzusetzen, da es sich wie erwähnt um qualifizierte Audführungs- bzw. Installationspläne handelt.

  • Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter: Wir bieten als dritte Stufe die komplette Projektsteuerung und -überwachung in der Ausführungsphase an. Diese begleiten wir mit qualifizierten Fachingenieuren bis hin zur Inbetriebnahme und Übergabe. - Sollten Sie sich zur Beauftragung dieses Schrittes entscheiden, dann verrechnen wir die entstandenen Kosten für die Planung des zweiten Schrittes selbstverständlich. So ist eine weitere kostenreduzierende Maßnahme Ihrerseits mölich, doch viel wichtiger - Sie können sicher sein, dass am Ende alles do funktioniert und ausgeführt wird, wie Sie es sich vorgestellt haben.

Die Kosten

Gerade in Boom - Zeiten wie derzeit in der Elektromobilität - ist es zu beobachten, dass die meisten Anbieter ihre Kosten signifikant nach außen hin steigern, um im Boom eine möglichst hohe Gewinnsteigerung zu erzielen. Das ist zwar nicht fair und auch nicht schön, doch leider gängige Praxis.

Wir haben uns dazu entschieden grundsätzlich einen Pauschalbetrag für die Planung von Ladepunkten zu berechnen. Diese beziehen sich jeweils pro Stellplatz auf eine Liegenschaft. Denn schließlöich muss berücksichtigt werden, dass sicherlich nicht gleich zu Beginn der Maßnahme jeder einen Ladepunkt haben möchte, doch in Hinblick auf die Bekanntmachungen zu einem möglichen Verbrennerverbot etc. wird die Anzahl derer steigen, die einen LAdepunkt gerne vorhalten würden. - 80% der Ladevorgänge finden im Privatbereich statt! amit eine spätere Neuplanung nicht wieder Kosten verursacht, oder gar das zuvor geplante System garnicht mehr ausbaubar ist, muss dieser Ansatz zwingend erfolgen, um ein System vorzuhalten, das auch auf zukünftige Erweiterungen eingestellt ist.

Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns Sie beraten und Ihnen unsere DIenste anbieten zu können.

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